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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Systemroom.Tech – Stefan Schulz — Stand: 16. Juli 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen:

Systemroom.Tech
Inhaber: Stefan Schulz
Hasenbuschstraße 40
52531 Übach-Palenberg
Deutschland

Telefon: 02451 6108566
E-Mail: info@systemroom.tech

nachfolgend „Systemroom.Tech“ oder „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt.

(2) Die AGB gelten für die Planung, Lieferung, Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme, Wartung, Betreuung und Erweiterung von Automations-, Smart-Home-, Netzwerk-, Energie-, Medien- und Systemintegrationslösungen sowie für die SR.T Plattform und damit verbundene Leistungen.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn Systemroom.Tech ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(6) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für spätere Verträge, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Gegenüber Verbrauchern werden die AGB für jeden Vertrag gesondert einbezogen.

(7) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Verbraucherschutz, Verbrauchsgüterkauf, zu digitalen Produkten, zu Waren mit digitalen Elementen, zu Bauverträgen und Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge

(1) Art, Umfang, Beschaffenheit und Vergütung der Leistungen ergeben sich insbesondere aus:

(2) Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) Angaben auf der Website, in Präsentationen, Prospekten, Referenzdarstellungen oder Werbematerialien stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich in das konkrete Angebot aufgenommen wurden.

(4) Mündlich getroffene individuelle Vereinbarungen bleiben wirksam. Beide Vertragsparteien können zur Dokumentation eine Bestätigung in Textform verlangen.

§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistungen

(1) Systemroom.Tech erbringt je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere:

(2) Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(3) Die Bezeichnung „herstellerunabhängig“ bedeutet, dass im Rahmen der technischen Möglichkeiten Produkte verschiedener Hersteller in eine gemeinsame Lösung eingebunden werden können. Sie bedeutet nicht, dass jedes am Markt verfügbare Gerät unterstützt wird oder dauerhaft unterstützt werden kann.

(4) Soweit ein cloudfreier Betrieb vereinbart ist, werden die im Angebot ausdrücklich als cloudfrei bezeichneten Kernfunktionen lokal betrieben. Einzelne Fremdgeräte, Sprachdienste, Apps, Herstellerkonten oder Schnittstellen können dennoch eine Internetverbindung oder externe Dienste erfordern. Soweit dies bei Vertragsschluss bekannt ist, wird hierauf im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung hingewiesen.

(5) Nicht ausdrücklich vereinbart sind insbesondere:

(6) Arbeiten an ortsfesten elektrischen Anlagen werden nur ausgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und die Arbeiten durch einen hierzu berechtigten Fachbetrieb erfolgen.

(7) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind die installierten Systeme keine zertifizierten Brandmelde-, Einbruchmelde-, medizinischen Notruf-, Personenüberwachungs- oder sonstigen sicherheitskritischen Systeme. Sie dürfen gesetzlich vorgeschriebene oder fachlich erforderliche Sicherheitseinrichtungen nicht ersetzen.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular sind unverbindlich und stellen noch keine Bestellung dar.

(2) Angebote von Systemroom.Tech sind innerhalb der im Angebot angegebenen Annahmefrist verbindlich. Fehlt eine Annahmefrist, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden, sofern es nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist.

(3) Ein Vertrag kommt zustande durch:

(4) Die bloße Übersendung einer Rechnung begründet keinen Vertrag, wenn nicht bereits zuvor ein Vertrag geschlossen wurde.

(5) Bestellungen von Hardware und verbindliche Terminreservierungen erfolgen erst nach Vertragsschluss und, sofern wirksam vereinbart, nach Eingang einer vereinbarten Beschaffungsanzahlung.

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Änderungen und zusätzliche Leistungen

(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung zwischen Systemroom.Tech und dem Kunden.

(2) Änderungswünsche können Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Hardware, Planung und Funktionsumfang haben. Systemroom.Tech informiert den Kunden vor Ausführung über die voraussichtlichen Auswirkungen, soweit diese absehbar sind.

(3) Zusatzleistungen werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt. Die Freigabe kann in Textform erfolgen.

(4) Kann der Aufwand einer Änderung nicht im Voraus zuverlässig bestimmt werden, kann eine Ausführung nach Zeitaufwand vereinbart werden.

(5) Leistungen zur Beseitigung eines Mangels, für den Systemroom.Tech gesetzlich einzustehen hat, werden nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung berechnet.

§ 6 Preise, Stundensätze und Kostenschätzungen

(1) Die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise sind maßgeblich.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger obligatorischer Preisbestandteile angegeben.

(3) Gegenüber Unternehmern werden Preise grundsätzlich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

(4) Für Stunden- und Regieleistungen, die nicht vom vereinbarten Festpreis oder Leistungsumfang umfasst sind, gelten folgende Stundensätze:

Verbraucher beziehungsweise Privatkunden:
129,71 Euro brutto je Arbeitsstunde einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Dies entspricht 109,00 Euro netto.

Unternehmer beziehungsweise Gewerbekunden:
129,00 Euro netto je Arbeitsstunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entspricht dies 153,51 Euro brutto.

(5) Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand in Einheiten von jeweils 15 Minuten. Angefangene 15-Minuten-Einheiten können auf die nächste volle Einheit aufgerundet werden.

(6) Bei einem Vor-Ort-Einsatz wird eine Mindestarbeitszeit von einer Stunde berechnet. Danach erfolgt die Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten.

(7) Fahrtzeit, Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungskosten, Versandkosten und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung mit dem Kunden vereinbart wurde.

(8) Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet werden. Wird eine wesentliche Überschreitung einer Kostenschätzung erkennbar, informiert Systemroom.Tech den Kunden unverzüglich. Zusätzliche, nicht bereits freigegebene Arbeiten werden erst nach Entscheidung des Kunden fortgesetzt.

(9) Festpreise gelten ausschließlich für den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang und unter den im Angebot genannten technischen und baulichen Voraussetzungen.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen

(1) Der konkrete Zahlungsplan wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Zahlungspläne müssen sich am Wert der gelieferten Waren und der bereits vertragsgemäß erbrachten Leistungen orientieren.

(2) Für speziell für ein Kundenprojekt zu beschaffende Hardware kann im Angebot eine angemessene Beschaffungsanzahlung vereinbart werden. Die betroffenen Komponenten und der auf sie entfallende Preisanteil müssen im Angebot nachvollziehbar bezeichnet sein.

(3) Eine Beschaffungsanzahlung darf den im Vertrag ausgewiesenen Preisanteil der hierfür zu beschaffenden Hardware nicht überschreiten. Die Hardwarebestellung kann vom Eingang dieser Zahlung abhängig gemacht werden.

(4) Für bereits gelieferte Hardware und bereits vertragsgemäß erbrachte, nachweisbare Teilleistungen kann Systemroom.Tech angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Der Kunde erhält hierzu eine nachvollziehbare Aufstellung.

(5) Die Schlussrechnung für abnahmepflichtige Werkleistungen wird nach Abnahme fällig. Nicht abnahmepflichtige Lieferungen und Dienstleistungen werden nach vollständiger Erbringung beziehungsweise Lieferung abgerechnet.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Frist vereinbart wurde.

(7) Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.

(8) Während des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:

(9) Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden.

(10) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf Systemroom.Tech nach vorheriger Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist die weitere Leistung vorübergehend aussetzen, soweit dies verhältnismäßig ist. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen bleiben unberührt.

(11) Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Lieferzeiten, Ausführungstermine und Leistungshindernisse

(1) Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist, dass der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

(3) Termine und Fristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen verursacht werden durch:

(4) Ereignisse, die Systemroom.Tech auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, erhebliche Störungen von Verkehrswegen, Energieversorgung oder Telekommunikation sowie nicht vorhersehbare Lieferausfälle, verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

(5) Systemroom.Tech informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen, sobald diese erkennbar sind.

(6) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

(7) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nutzbar und zumutbar sind und keine unzumutbaren Mehrkosten verursachen.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass:

(3) Zugangsdaten sollen nach Möglichkeit über zeitlich begrenzte oder eigens eingerichtete Benutzerkonten bereitgestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, überlassene Zugänge nach Abschluss der Arbeiten zu ändern oder zu widerrufen.

(4) Vor Eingriffen in bestehende Systeme hat der Kunde vorhandene Daten und Konfigurationen angemessen zu sichern, soweit eine Sicherung technisch möglich und dem Kunden zumutbar ist. Eine von Systemroom.Tech geschuldete Datensicherung bleibt hiervon unberührt.

(5) Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung der erforderlichen Zugriffs- und Änderungsberechtigungen befugt ist.

(6) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft und entstehen hierdurch zusätzliche erforderliche Aufwendungen, können diese nach vorheriger Information zum vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

(7) Systemroom.Tech haftet nicht für Verzögerungen oder Funktionsstörungen, soweit diese nachweislich durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verursacht wurden. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 10 Partnerbetriebe und Leistungen Dritter

(1) Systemroom.Tech darf zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Fachkräfte und qualifizierte Nachunternehmer einsetzen.

(2) Werden Partnerbetriebe als Erfüllungsgehilfen von Systemroom.Tech eingesetzt, bleibt Systemroom.Tech im gesetzlichen Umfang für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

(3) Schließt der Kunde auf Empfehlung von Systemroom.Tech einen eigenen Vertrag unmittelbar mit einem Partnerbetrieb oder sonstigen Dritten, wird ausschließlich dieser Dritte Vertragspartner für die betreffende Leistung. Systemroom.Tech haftet in diesem Fall nicht für die Leistung des Dritten, soweit Systemroom.Tech kein eigenes Auswahl- oder Beratungsverschulden trifft.

(4) Leistungen, die einer besonderen gesetzlichen Zulassung oder Eintragung bedürfen, werden nur durch entsprechend berechtigte Betriebe ausgeführt.

§ 11 Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

(1) Für Lieferung und Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines zufälligen Untergangs bei einer Versendung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.

(3) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der auf sie entfallenden Vergütung Eigentum von Systemroom.Tech, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

(4) Der Kunde hat unter Eigentumsvorbehalt stehende, nicht fest mit dem Gebäude verbundene Hardware pfleglich zu behandeln und Systemroom.Tech über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.

(5) Nutzungsrechte an Software, Firmware und digitalen Inhalten richten sich unabhängig vom Eigentum an der Hardware nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 12 Fertigstellung, Funktionsprüfung und Abnahme

(1) Soweit die vereinbarte Leistung als Werkleistung abnahmepflichtig ist, teilt Systemroom.Tech dem Kunden die Fertigstellung mit und fordert ihn zur Abnahme auf.

(2) Die Vertragsparteien führen nach Möglichkeit eine gemeinsame Funktionsprüfung durch. Das Ergebnis kann in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.

(3) Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Der Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel bleibt bestehen.

(5) Verweigert der Kunde die Abnahme, soll er mindestens einen konkreten Mangel benennen.

(6) Systemroom.Tech kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion bleiben maßgeblich.

(7) Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn der Verbraucher zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen wurde.

(8) Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(9) Die Abnahme schließt Ansprüche wegen bei der Abnahme bekannter oder später auftretender Mängel nicht über die gesetzlichen Regelungen hinaus aus.

§ 13 Mängelrechte, Gewährleistung und Aktualisierungen

(1) Für Mängel an Waren, Werkleistungen, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.

(2) Systemroom.Tech bleibt Vertragspartner für die von Systemroom.Tech gelieferten Waren und erbrachten Leistungen. Eine Herstellergarantie oder Herstellergewährleistung ersetzt die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen Systemroom.Tech nicht.

(3) Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und ihr Inhalt, ihre Dauer sowie ihre Voraussetzungen in Textform festgelegt wurden.

(4) Der Kunde soll einen festgestellten Mangel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen und Systemroom.Tech eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.

(5) Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit § 377 HGB anwendbar ist.

(6) Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz und Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.

(7) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung ausschließlich verursacht wurde durch:

Dies gilt nur, soweit die jeweilige Ursache tatsächlich für die Störung verantwortlich ist.

(8) Die dauerhafte unveränderte Bereitstellung von Schnittstellen, Cloud-Diensten, Apps oder Funktionen fremder Hersteller wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(9) Änderungen an Fremdsystemen können eine Anpassung der Konfiguration erforderlich machen. Soweit kein Mangel der ursprünglich geschuldeten Leistung vorliegt und keine gesetzliche Aktualisierungspflicht besteht, kann die Anpassung nach vorheriger Beauftragung als Zusatzleistung berechnet werden.

(10) Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Sicherheits- und Funktionsaktualisierungen für digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen bleiben unberührt.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, wenn er über die Verfügbarkeit und die Folgen einer unterlassenen Installation ordnungsgemäß informiert wurde. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

§ 14 Care-Pakete und laufende Betreuung

(1) Inhalt und Umfang eines Care-Pakets ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung.

(2) Care-Verträge werden, sofern nichts anderes individuell vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Die monatliche Vergütung ist jeweils am ersten Kalendertag des betreffenden Leistungsmonats fällig.

(4) Reaktionszeiten, Bereitschaftszeiten, garantierte Wiederherstellungszeiten oder eine bestimmte Systemverfügbarkeit werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(5) Leistungen außerhalb des vereinbarten Care-Pakets werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und nach den in § 6 genannten Stundensätzen berechnet.

(6) Art, Umfang, Häufigkeit, Speicherort und Aufbewahrungsdauer vereinbarter Datensicherungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Care-Pakets.

(7) Fernzugriffe erfolgen nur, soweit sie für die vereinbarte Leistung erforderlich und vom Kunden gestattet sind. Nach Beendigung des Vertrags werden nicht mehr erforderliche Zugänge beendet oder dem Kunden zur Deaktivierung mitgeteilt.

(8) Gerät der Kunde mit mehr als einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann Systemroom.Tech die Care-Leistungen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung aussetzen.

(9) Gesetzliche Mängel- und Aktualisierungspflichten werden durch den Abschluss oder Nichtabschluss eines Care-Pakets nicht eingeschränkt.

§ 15 Software, Nutzungsrechte, Dokumentation und Zugangsdaten

(1) Für Software und Komponenten Dritter gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, insbesondere die Bedingungen von Open-Source-Projekten und Geräteherstellern.

(2) Soweit Systemroom.Tech eigene projektbezogene Konfigurationen, Dashboards, Automationen, Skripte oder Dokumentationen erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das vertraglich vereinbarte System und die vereinbarte Liegenschaft.

(3) Allgemeines Know-how, vorbestehende Module, Vorlagen, Bibliotheken, Methoden und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben bei Systemroom.Tech. Das Nutzungsrecht des Kunden an seiner installierten Lösung bleibt hiervon unberührt.

(4) Eine Weiterveräußerung, Veröffentlichung oder gewerbliche Vervielfältigung eigener, nicht ausschließlich für den Kunden entwickelter Bestandteile von Systemroom.Tech ist nur mit Zustimmung zulässig, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

(5) Der Kunde erhält nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme die vereinbarten Dokumentationen und die ihm zustehenden administrativen Zugangsdaten, soweit dem keine Sicherheits-, Lizenz- oder Rechte Dritter entgegenstehen.

(6) Umfang und Format von Konfigurationsdateien, Sicherungen, Quelltexten oder Exporten richten sich nach dem Angebot und den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Systeme.

§ 16 Haftung

(1) Systemroom.Tech haftet unbeschränkt:

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Systemroom.Tech nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Systemroom.Tech.

(5) Bei Datenverlust ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Regelungen auf den angemessenen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer dem Kunden zumutbaren und ordnungsgemäßen Datensicherung entstanden wäre. Dies gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Absatz 1 oder soweit Systemroom.Tech die Datensicherung vertraglich übernommen hat.

(6) Systemroom.Tech haftet nicht für Ausfälle externer Dienste, Herstellerplattformen, Internetzugänge, Mobilfunknetze oder Energieversorgungen, soweit Systemroom.Tech den Ausfall nicht zu vertreten hat.

(7) Eine Haftung wird nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Schaden im Zusammenhang mit Hardware oder Software eines Drittherstellers steht. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Verantwortungs- und Haftungsregeln.

(8) Der Kunde darf nicht sicherheitskritische Automationslösungen nicht als alleinige Schutzmaßnahme für Leben, Gesundheit, Tiere, Gebäude oder erhebliche Vermögenswerte verwenden.

§ 17 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Werkvertrag vor Fertigstellung zu kündigen, bleibt unberührt.

(2) Im Fall einer freien Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch von Systemroom.Tech nach den gesetzlichen Vorschriften. Systemroom.Tech muss sich ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen.

(3) Bereits speziell für das Kundenprojekt beschaffte und nicht oder nur mit Verlust anderweitig verwendbare Komponenten werden bei der gesetzlichen Abrechnung berücksichtigt.

(4) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

(5) Kündigungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform erfolgen.

(6) Die Kündigung von Care-Paketen richtet sich zusätzlich nach § 14.

(7) Nach Vertragsende stellt Systemroom.Tech dem Kunden die ihm zustehenden Dokumentationen, Zugangsdaten und vorhandenen, vertraglich geschuldeten Sicherungen zur Verfügung, sofern sämtliche fälligen, unbestrittenen Vergütungen bezahlt wurden. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 18 Widerrufsrecht von Verbrauchern

(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Der Verbraucher erhält vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular, soweit gesetzlich erforderlich. Belehrung und Formular sind zusätzlich am Ende dieser Seite abrufbar.

(3) Mit Arbeiten während der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat.

(4) Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ein.

(5) Bei einem Widerruf kann der Verbraucher Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen schulden, wenn er ordnungsgemäß belehrt wurde und ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird.

(6) Ob das Widerrufsrecht bei kundenspezifisch angefertigten Waren ausgeschlossen ist, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine individuelle Konfiguration allein führt nicht automatisch zu einem Ausschluss des Widerrufsrechts.

§ 19 Datenschutz, Vertraulichkeit und Referenzprojekte

(1) Systemroom.Tech verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

(3) Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen des Projekts bekannt gewordene, erkennbar vertrauliche Informationen angemessen vertraulich.

(4) Zugangsdaten, Netzwerkinformationen, Grundrisse, Anlageninformationen und Sicherheitskonfigurationen gelten als vertrauliche Informationen.

(5) Gesetzliche Offenlegungs-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(6) Eine Veröffentlichung von Bildern, Namen, Adressen, Grundrissen oder sonstigen identifizierbaren Angaben eines Kundenprojekts als Referenz erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Kunden.

(7) Auch eine anonymisierte Referenzbeschreibung darf nicht veröffentlicht werden, wenn aufgrund der Umstände eine Identifizierung des Kunden oder der Liegenschaft zu erwarten ist.

§ 20 Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung

(1) Beschwerden können gerichtet werden an:

Systemroom.Tech
Stefan Schulz
Hasenbuschstraße 40
52531 Übach-Palenberg

E-Mail: info@systemroom.tech
Telefon: 02451 6108566

(2) Systemroom.Tech ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.

§ 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Aachen. Systemroom.Tech bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(5) Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Veröffentlichung oder Mitteilung der geänderten Fassung geschlossen werden. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung.

(6) Werden einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Anhang: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungsverträgen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Kaufverträgen).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Systemroom.Tech – Stefan Schulz
Hasenbuschstraße 40, 52531 Übach-Palenberg
Telefon: 02451 6108566
E-Mail: info@systemroom.tech

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Systemroom.Tech – Stefan Schulz, Hasenbuschstraße 40, 52531 Übach-Palenberg,
E-Mail: info@systemroom.tech

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*) ___________________________

Name des/der Verbraucher(s) ___________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) ___________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________

Datum ___________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: 16. Juli 2026 — Systemroom.Tech, Stefan Schulz, Hasenbuschstraße 40, 52531 Übach-Palenberg